wir machen das ohne Anwalt / ein paar Details, was so passierte

Konstantin ⌂, Waldhessen, Dienstag, 19.03.2024, 14:52 (vor 248 Tagen) @ FOX-NEWS2826 Views

Ich hoffe, ihr habt einen guten Anwalt und keinen, der euch nach dem Mund redet.

Wir haben keinen Anwalt und brauchen beim Verwaltungsgericht auch keinen. Wir haben einen sehr guten Juristen, der uns (aus der Ferne) unterstützt, jedoch nicht bei der Verhandlung dabei sein wird.
Einigen Foristen im Gelben ist er auch bekannt...

Was habt ihr davon zu wissen, wer euch angeschwärzt hat?

Wie wollen die Einhaltung des Rechts von den Amtsträgern, konkret: bedingungslose Akteneinsicht.
Erst wenn wir wissen, was in den Akten steht, können wir erwägen was wir mit dem Inhalt anfangen.
Zuerst geht es um den Rechtsstaat, um Waffengleichheit (beide Parteien wissen was in den Akten steht) und dann erst geht der Vorgang weiter. Und wenn wir einschätzen können, daß beim Jugendamt ca. 100 bis 200 Seiten Akten über uns vorliegen müssten (Briefwechsel mit uns plus Briefwechsel mit dem FamGericht), und das JA sich erdreist dem Verwaltungsgericht - nach gerichtlicher Aufforderung - noch nicht einmal 20 Seiten senden und dazu behaupten, das sei so vollständig, dann passt da etwas nicht und zwar ganz gewaltig.

Was ist aus der Kindesvorführung geworden?

Die gab es nicht, zumindest nicht beim Jugendamt.
Nachdem das (Akteneinsicht verweigernde) Jugendamt beim Familiengericht den Haftbefehl beantragt hat haben wir vom Familiengericht die Möglichkeit bekommen, die dortigen Akten zu sehen (nicht jedoch die Jugendamt-Akten). Deshalb sind wir, meine Frau und ich sowie unsere 2 Mädchen, die jüngere wie geschrieben, wenige Monate alt (freiwillig sind wir als komplette Familie hin gegangen), zum Familiengericht/Amtsgericht um wenigstens schon mal die dortigen Akten zu sehen. Direkt nachdem wir dort angekommen waren stürmte ein junger Herr auf uns zu, "er müsse uns mal sprechen". Er stellte sich nicht vor, weder Namen noch Funktion, er war aber der zuständige Familienrichter wie wir später erfuhren... dann redete er mit uns eine Stunde lang und krallte sich solange an der Akte fest, bis er über das Gespräch wahrgenommen hatte, daß wir mit unserem Nachwuchs gut umgehen und keine familiengerichtlichen Maßnahmen nötig seien (später erfuhren wir, daß er umgehend nach dem Gespräch den Haftbefehl aufgehoben hat).
Er hat uns anschließend die Akte zur Ansicht gegeben, die wir dann (unter Aufsicht) auch fotografieren durften. Darüber fanden wir dann was uns (verleumderisch) vorgeworfen wurde: Unter anderem, daß wir der "Anastasia-Bewegung" angehören würden (ohne Definition was das genau sei, wie man dort beitreten oder austreten könne etc.) und daß wir unserer jüngeren Tochter angeblich nötige medizinische Behandlung verweigern würden.

In der Tat kann es ein strafbares Verhalten sein, einem Kind nötige medizinische Behandlung zu verweigern (auch wenn es mancherlei medizinische Behandlungen gibt, die sachte formuliert, in ihrem Nutzen umstritten sind). Dieser Vorwurf trifft aber in keiner Weise auf uns zu, einerseits weil unsere beiden Töchter keine Krankheiten hatten, die medizinisch zu behandeln gewesen wären und andererseits weil meine Frau gelernte Ärztin ist und fachgerecht beurteilen kann, ob und was nötig ist, wenn etwas nötig ist.

Wir hatten beide Mädchen als Hausgeburt bekommen und zwar ohne Beisein einer Hebamme. Die kam immer kurz vorher und kurz nachher, denn hier auf dem Lande gibt es keine Hebamme mit der Versicherung zur Begleitung von Hausgeburten (diese Versicherung kostet grob 10.000,-€ Jahresbeitrag).

Auch wenn diese Art an Hausgeburten hierzulande unüblich geworden sind, so sind sie gleichwohl erlaubt.

Viele Grüße
Konstantin

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