Was hatte ich oben geschrieben?
Der Anwalt hat das Recht, Akteneinsicht zu nehmen, wenn der Rechtsfall es zulässt. Ein geschickter Anwalt wird so vorgehen, daß er entsprechend klagt. Da Ziel die Akteneinsicht ist - oder will man Recht um des Rechts Willen? - kann anschließend die Klage zurückgezogen werden.
Ob das dann in dem Fall so ginge, kann ich nicht sagen, aber sicher ein guter Anwalt ...
Grüße