Bitte erkläre Deine Unterstellungen!
Hallo Rain,
erlaube mir bitte nachzufragen wie Du auf diese Vermutungen und Unterstellungen kommst:
Offensichtlich giltst Du als Reichsbürger.
Wir wünschen uns, daß die Amtsträger sich an das Recht halten, als da beispielsweise wären das Grundgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung, Sozialgesetzbuch und vieles andere an BRD Recht auch.
Gilt man schon als "Reichsbürger", wenn man will, das sich die Amtsträger an die Gesetze halten, an die sie selbst vorgeben, sich zu halten?
Und das Akteneinsichtsrecht ist so was von allgemeingültig, substantiell für einen Rechtsstaat, das muss auch einem Zeugen Jehovas, einem Scientologen, einem OSHO-Anhänger, 'Reichsbürgern' (was auch immer darunter verstanden wird) und anderen gewährt werden.
Dann das Thema Impfen. Die Mehrzahl der Richter glaubt an die Wirksamkeit
von Impfungen, hält Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, für eine Gefahr für ihre Kinder.
Dieses Thema hat nichts aber auch rein gar nichts mit unserem Verfahren zu tun.
Außerdem, woher willst Du wissen, wie bei uns und unseren Kindern der Impfstatus ist?
Der richtige Weg wäre tatsächlich gewesen, geschmeidig den Amtsarzt drüber
gucken zu lassen, der bestätigt hätte, daß Deine Kinder gesund sind.
Du meinst, unbegründete Unterwürfigkeit ist die beste Wahl?
Und das vorrangige Grundrecht auf Akteneinsicht hinten an zu stellen, also einer mit Garantie subjektiv wertenden Institution den eigenen Nachwuchs anzuvertrauen, und sei es auch nur für Minuten, OHNE ZU WISSEN was in den Akten steht, was eigentlich an (falschen?) Anschuldigungen im Raum steht und was die dann womöglich mit dem Nachwuch tun findest Du angemessen? DAS wäre vielmehr Kindswohlgefährdung!
Kollektivismus: Wer einen Landsitz hat, damit zumindest von der
Ernährung her unabhängig ist, läßt sich schwer einhüten.
Was soll dies mit mir zu tun haben?
wenn Du meinst, ich würde mich und meine Familie komplett aus dem Garten ernähren, dann liegst Du so was von daneben...
Dein Verdienst ist allerdings, daß Du mit Deinem Kampf um Akteneinsicht Mittel bindest,
die Aufmerksamkeit auf Dich ziehst, sozusagen einen Nebenkriegsschauplatz eröffnet hast.
Das wollte ICH nicht. Hätte das Jugendamt ganz gesetzeskonform uns die bedingungslose Akteneinsicht gewährt, dann wäre es doch nie so weit gekommen.
Um mit Dr.Berninger zu reden: Das Schmankerl kommt zum Schluß.
Akteneinsicht kann jeder bekommen, allerdings am Sitz der Behörde oder des Gerichts.
Man vereinbart einen Termin, bekommt die Akte in einem Raum, sieht sich die Akte an
und macht sich Notizen.
Das mag für Dich gelten, sofern Du keiner institutionellen Diskriminierung unterworfen bist.
Ich weiß, wie Akteneinsicht geht. Das habe ich schon mehrfach gemacht. Beispielsweise beim Verwaltungsgericht. Dort läuft das so wie von Dir beschrieben.
Aber schon eine Stufe drunter, beim Amtsgericht, da ging das nur bedingt und eingeschränkt. Ein Richter hat uns eine Stunde lang in ein Gespräch verwickelt bis wir die Akten sehen durften. Ein anderes Mal hat er es mündlich und später auch schriftlich verweigert und schließlich hat die Direktorin des Amtsgerichtes uns schriftlich die Akteneinsicht verweigert!
Und noch tiefer, beim Jugendamt war es ganz krass: Die haben generell die Bedingung gestellt, daß wir den Nachwuchs mitbringen müssen und die haben nie mit uns einen Termin 'vereinbart', sondern uns feste Termine vorgegeben, die wir wegen anderweitigen zeitlichen Verpflichtungen gar nicht annehmen konnten. Und als wir selbst einen Termin angekündigt hatten, wann wir im Jugendamt die Akte einsehen werden, wurde vor Ort, im Amt, dies auch verweigert und die Verweigerung schriftlich bestätigt.
Viele Grüße
Konstantin
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