Aber sicher geht das.
Du klagst auf Akteneinsicht und das Amt teilt mit, daß Du sie bekommst und der Streitgegenstand weg sei ...
Das macht die Arbeitsagentur regelmäßig so, wenn man gegen unrechtmäßige Bescheide klagt. Als Kläger kannst Du natürlich ablehnen und auf ein Urteil bestehen. Das pisst dann Beklagte und Gericht an ...
Grüße