Nein, "Sklave" ist ein durch ZI gesetztes Rechtsmerkmal - eine Entmächtigung

Silke, Samstag, 14.01.2017, 12:18 (vor 2869 Tagen) @ Brigitte8097 Views
bearbeitet von Silke, Samstag, 14.01.2017, 12:25

Liebe Brigitte,

es ist bekannt, dass z.B. insolvente römische Schuldner per Rechtssystem (auf ZI fussend, in einem ZMS) in die Schuldsklaverei eingeordnet wurden (Entmächtigung bezüglich vieler bestimmter Freiheiten/Spielräume).
Sie konnten als Konkursmasse verwertet werden (Verkauf), oder sich bei ausreichender Befähigung selbst als Schuldner noch wirtschaftlich aktiv betätigen, um ihrem Eigentümer durch eigene Geschäfte (punktuelle Bemächtigung durch den Eigentümer im Rahmen des durch die ZI gesetzten Rechts)BIP-Anteil zu verschaffen.
Gelang es ihnen, konnten sie dadurch ihre (Ausgangs-)Freiheiten/Bemächtigungen im ZMS wieder erwirken (den vorherigen Umfang der Machtzession wieder herstellen).

Genau so verhält es sich heute mit uns verschuldeten (Urschuld +Abgabeschuld) Wirtschaftssubjekten.
Operieren wir bereits unter dem Insolvenzniveau (z.B. Hauskredit, der wegen Schicksalsschlag nicht mehr bediehnbar gehalten werden kann und bei dem die Veräußerung der Pfänder wegen Marktveränderungen nicht die Schul tilgt) besitzen wir Sklavenstatus mit der Option auf Herauswirtschaften aus dem Schuldensumpf, Flucht oder Untergang (heute nicht mehr "Kopf ab" sondern nur gesellschaftliche Ächtung - Absturz in das "Sozialstaat"-Pekariat)

So würde ich es bevorzugen, dass meine Arbeit benötigt und deshalb
nachgefragt wird und aufgrund dessen meine Verhandlungsposition gegenüber
dem Unternehmer gestärkt wird.

Wichtig sind nur die Schulden, die du per Urschuld/Abgabeschuld bedienbar zu halten hast bzw. tilgen musst.
Dafür wird gewirtschaftet (Nachschuldnersuche) und nicht gearbeitet, sich beschäftigt oder produziert (das ist alles nur Mittel zum Zweck - Wirtschaften zur Schuldentilgung per Nachschuldnerstellen).
Durch arbeiten schaffe ich keine Schuldenfreiheit zum Termin - ich muss Nachschuldner finden, die mir Schuldentilgungsmittel für irgendeine Gegenleistung von mir zu meinem Termin überlassen, das dann wiederum ihnen bei ihrer Schuldentilgung in der Folgezeit fehlen wird, wenn sie nicht wiederum zu gegebener Zeit - zu ihrem Termin - einen Nachschuldner finden.

Ich würde es bevorzugen, nur mit Urschuld belastet zu sein.

Liebe Grüße
Silke


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