Bin irgendwie immer noch verwirrt...beim Beherbergungsverbot
gab das Oberverwaltungsgericht Brandenburg "den Eilanträgen eines Hotelbetreibers und einer Vermieterin von Ferienwohnungen statt" und hob "das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Reisende aus Corona-Risikogebieten vorläufig" auf.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/beherbergungsverbot-regelung-auch-in-brandenburg-aufgeho...
Gilt das dann auch nur für den Hotelbetreiber und die Vermieterin der Ferienwohnungen oder generell? Und wenn die Maßnahme an dieser Stelle für alle revidiert wurde, wo liegt der Unterschied zum Fall mit der Sperrstunde? Jetzt weiß ich auch wieder, weshalb Ö-Recht und P-Recht meine "Hass"-Fächer waren. Danke schon mal im Voraus für's Erleuchten.
Ahoi
--
* Let's Chart
* #PopcornLong
* "You can ignore reality, but you can't ignore the consequences of ignoring reality." Ayn Rand
* "The universe offers infinite potential to those who dare." David Kipping