Bin irgendwie immer noch verwirrt...beim Beherbergungsverbot

Broesler, Sonntag, 18.10.2020, 03:57 (vor 1286 Tagen) @ Julius Corrino3502 Views

gab das Oberverwaltungsgericht Brandenburg "den Eilanträgen eines Hotelbetreibers und einer Vermieterin von Ferienwohnungen statt" und hob "das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Reisende aus Corona-Risikogebieten vorläufig" auf.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/beherbergungsverbot-regelung-auch-in-brandenburg-aufgeho...

Gilt das dann auch nur für den Hotelbetreiber und die Vermieterin der Ferienwohnungen oder generell? Und wenn die Maßnahme an dieser Stelle für alle revidiert wurde, wo liegt der Unterschied zum Fall mit der Sperrstunde? Jetzt weiß ich auch wieder, weshalb Ö-Recht und P-Recht meine "Hass"-Fächer waren. Danke schon mal im Voraus für's Erleuchten.

Ahoi

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