Corona Nothilfe für Kulturschaffende, Kulturunternehmen, Freischaffende und Unternehmer kann ab 1. September beantragt werden.

Zürichsee, Samstag, 12.09.2020, 16:19 (vor 1294 Tagen) @ Jacques3390 Views
bearbeitet von Zürichsee, Samstag, 12.09.2020, 16:40

Neu wurde ab September auch eine Ausweitung und Vereinfachung von Kurzarbeit gemacht:
So kann Kurzarbeit u.a. auch für Mitarbeitende mit befristeter Anstellung,
Gesellschafter einer GmbH und Mitarbeitende mit finanzieller Beteiligung am
Unternehmen beantragt werden.

Damit wurde eine Korrektur vorgenommen, bis dahin war es dem Unternehmer als
sein unternehmerisches Risiko nicht möglich Kurzarbeit zu beantragen.

LG Zürichsee


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