Beantragung Liquiditätshilfe ab 26. März 2020. Bereitstellung von 40 Milliarden, Rückzahlung 5 Jahre

Zürichsee, Samstag, 12.09.2020, 15:44 (vor 1316 Tagen) @ Rybezahl3186 Views
bearbeitet von Zürichsee, Samstag, 12.09.2020, 15:48

Hallo,

entscheidend sind die Schuldenketten, die zerreißen und dann eine Kaskade von Insolvenzen auslösen, was aber wegen ausgesetzter Insolvenzantragspflicht und großzügiger Ausschüttung von Steuergeldern noch nicht der Fall ist. Auch die Steuereinnahmen = mögliche Steuerausgaben werden unter diesen Umständen nicht steigen, sondern sinken, was die künstliche Belebung der Wirtschaft immer schwerer macht. Der Blick auf das BIP ist im Grunde nebensächlich. Von "nach Corona (cLockdown) Zeiten" kann also gar keine Rede sein. Das schlimmste steht uns noch bevor. Und obwohl bis dahin eine Menge Zeit vergangen ist und möglicherweise Corona tatsächlich nur noch ein Randthema ist, wird der Einbruch direkt und unmittelbar auf den cLockdown zurück zu führen sein. Notfalls halt "wegen der schlimmen Seuche", aber nicht einmal damit bin ich mir noch sicher. Irgend so ein fadenscheiniger Grund wird uns schon präsentiert werden.

Schuldner A wird zahlungsunfähig, bedient seine Kredite nicht mehr, wodurch Schuldner B (ziemlich gesundes Unternehmen) auch zahlungsunfähig wird, was den sehr gesunden Schuldner C dann auch noch in den Ruin treibt. Ein sich selbst verstärkender und beschleunigender Wirtschaftseinbruch steht zu befürchten.

Es grüßt der
Rybezahl.

Link: Corona-Kredite für KMU

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

Diese bereitgestellten 40 Milliarden würden umgerechnet auf Deutschland
400 Milliarden Kredithilfe bedeuten.

Eine ausgesetzte Insolvenzantragspflicht gibt es in der Schweiz nicht.

LG Zürichsee


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