Interessanter Gedanke!

Brutus ⌂, Mittwoch, 16.10.2024, 12:08 (vor 2 Stunden, 18 Minuten) @ aliter182 Views

Dem internationalen Menschenrecht folgend, ist eine sofortige Rückführung dieser Minderjähriger zu ihren Eltern im Ausland, der einzige Beweis, dass dieses Menschenrecht, das Recht der Eltern auf ihre (verlorengegangen oder irregeleiteten) Kinder, auch hierzulande behördlich Anerkennung findet.

Aber in einem Land, wo dieses Recht zu einem papiertiger verkommen ist:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden

Halten sich diese ausländischen Minderjährigen jetzt innerhalb des Wirkungsbereiches des Grundgesetzes auf oder nicht?

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