Bravo, warum lässt Du Dir Deinen Vorschlag nicht vergüten?
Am Ende des Textes im Link
https://www.koeblergerhard.de/Einfuehrung/EinfuehrungindieRechtswissenschaft7.htm
wird das nicht ausgeschlossen.
“Hinweise oder Verbesserungsvorschläge bitte an gerhard.koebler@uibk.ac.at (Vergütung möglich).”
(Köbler ist kein billiges Lesefutter, sondern Standard Jura.)
Was Kinder betrifft, das mit der Fürsorge für das Kind ist keine Einbahnstraße.
Da Du Dich mit dem BGB auskennst, nur für Mitleser:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html
LG
D-Marker (ungeimpft)