Bravo, warum lässt Du Dir Deinen Vorschlag nicht vergüten?

D-Marker, Dienstag, 15.10.2024, 23:26 (vor 105 Tagen) @ Brutus2857 Views
bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 15.10.2024, 23:30

Am Ende des Textes im Link

https://www.koeblergerhard.de/Einfuehrung/EinfuehrungindieRechtswissenschaft7.htm

wird das nicht ausgeschlossen.

“Hinweise oder Verbesserungsvorschläge bitte an gerhard.koebler@uibk.ac.at (Vergütung möglich).”

(Köbler ist kein billiges Lesefutter, sondern Standard Jura.)

Was Kinder betrifft, das mit der Fürsorge für das Kind ist keine Einbahnstraße.
Da Du Dich mit dem BGB auskennst, nur für Mitleser:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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