Kindesentziehung?
Macht sich die BRD nicht eigentlich strafbar. Sie entzieht das Kind den leiblichen Eltern, statt stante pede dieses den für die Erziehung nach GG der BRD zuständigen Eltern sofort zurückzuführen (die Ausrede, diese erst ermitteln zu müssen zieht nicht). Ein Asyl nach dem GG der BRD wegen politische Verfolgung kann nur bei politischer Tätigkeit gemäss den Wahlgesetzen der BRD nicht bei Minderjährigen gelten. Insofern fragt man sich mit welchem Recht die Eltern und Kindesrechte so mit Füssen getreten werden?