Bei 4,2 kW wird für Haushalte die Wohlstandsgrenze definiert (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG)

Dionysos, Samstag, 16.03.2024, 14:43 (vor 285 Tagen)6574 Views

Hallo,

Ergänzend zu den Redispatchmaßnahmen in der Hoch- und Höchstspannungsebene erfolgen jetzt auch Netzregulierungen im Niederspannungsnetz.

Die Gesetzgebung fand am 27. November 2023 mit Wirkung zum 01. Januar 2024 statt. Aber seit März sind die NB erst in der Lage diese Maßnahmen halbwegs umzusetzen.
Konkret heißt das: Speicher, Wärmepumpen, Klimageräte und nicht öffentliche Wallboxen fallen unter den Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“, welche ab einem Anschlusswert von 4,2 kW vom Netzbetreiber zur Netzstabilisierung geregelt werden. Sprich, die Leistung begrenzt oder ggf. abgeschaltet werden kann.

Der Haushaltsbezug für Elektroherd, Waschautomat usw. ist von dieser 4,2 kW-Regelung ausgenommen.

Bei Klimageräten gilt die Überschreitung der 4,2 kW aus der rechnerischen Zusammenfassung mehrerer Geräte. Theoretisch gilt diese Addierung auch für den Betrieb mehrerer Wärmepumpen. Für WP gilt Leistung Anschlusswert plus Leistung Heizstab.

Die Kosten für den Einbau des Smartmeter-Gateway und des Steuergerätes soll der Kunde tragen. Das Problem: Es gibt noch keine zertifizierten Hersteller für dieses Steuergerät. Wie gesagt, das Gesetz ist seit 01. Januar gültig. Die Inhalte der Zertifizierungszulassungen sollen bis 01. Oktober 2024 feststehen und bis 01. Januar 2025 von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das ist kein Witz!

Wenn die Wärmepumpe keine Schnittstelle zu Kommunikation mit dem Steuergerät des NB aufweist, läuft das unter der Kategorie dumm gelaufen. Ohne Energiemanagementsystem wird die WP komplett abgeschaltet. Ich habe keine Ahnung inwiefern man solche Teile nachrüsten kann. Vielleicht war das auch ein Grund für Viessmann, hier die Kurve zu kratzen.

Seite 40: §14a EnWG Absatz 4.6.1 Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen auf seine Kosten ausgestattet wird.

Der Verbraucher ist verpflichtet, ein freies plombierbares Feld mit 12 Teileinheiten (mind. 4TE) im Zählerschrank vorzuhalten (Raum für Zusatzanwendungen). Bei Zählerschränken, die nach 2019 installiert worden sind, ist das kein Problem. In älteren Zählerschränken ist diese freie Hutschiene mit 12 Teileinheiten i.d.R. nicht vorhanden. Wenn ein leeres Zählerfeld, ein Feld für Rundsteuergeräte, oder ein separater Zähler für eine zweiten Tarif vorhanden ist, kann der Schrank eventuell umgerüstet werden. Auf plombierbare Kästen außerhalb des Zählerschrankes werden sich die wenigsten NB einlassen. In Zukunft wird sowieso meistens nur noch ein Zähler pro Verbrauchsanlage benötigt.

Bei Speichern sind die mögliche Leistung des Speicher-Wechselrichters bzw. die mögliche Leistung des Hybrid-Wechselrichters maßgebend, egal ob diese auch vollständig genutzt wird. Bei einem Zugriff auf den Stromspeicher durch den Netzbetreiber reduziert das natürlich auch die Ladezyklen.

Als Gegenleistung erhält der Kunde i.d.R. eine Pauschale in Höhe von 80-180 EUR (Model 1) vom NB erstattet, sprich, die Preissteigerung fällt etwas moderater aus als bei Standard-Kunden.

Der Anlagenbetreiber muss die smarte Steuerung seiner Anlage dokumentieren und auf Verlangen der Bundesnetzagentur oder dem Netzbetreiber vorlegen können.

Bestandsanlagen mit Stromspeichern, Wärmepumpen, Klimageräten und Ladesäulen erhalten eine Übergangsfrist für Einbau des Steuergerätes bis 31.12.2028.

https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/steuerbare-verbrauchse...

https://www.google.de/search?q=%C2%A714a+EnWG&sca_esv=c9051185487faffc&source=h...


Die nächste Novellierung wird das bidirektionale Laden betreffen. D.h., der Akku des E-Fahrzeuges wird auch zur Netzstabilisierung herangezogen. Das funktioniert aber nicht mit der aktuellen Generation an E-Mobilen. Auch der Kauf einer neue Wallbox bewegt sich dann im Bereich jenseits von 5.000 EUR.

Interview mit einem Lobbyisten:
https://www.youtube.com/watch?v=CzFLrJeup00 (11min)

Wahrscheinlich werden irgendwann Elektrogeräte mit LAN-Anschluss zur Pflicht.
Ich kann mir auch vorstellen, dass einmal ein Verbot von elektrischen Durchlauferhitzern kommen wird. Dann wird man verpflichtet, eine zentrale Warmwasserbereitung mit Solarunterstützung zu installieren. Trockenbau- und Fliesenarbeiten sind dann inklusive.

Alle Angabe habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Zusammenfassen kann man sagen: Die Welt ist noch in Ordnung, so lange man dem Staat nicht zur Last fällt. In diesem Fall im wahrsten Sinne des Wortes.

Gruß
Dionysos

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Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.


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