Das mag für kurze Zeit so gewesen sein ..
.. etwa nachdem die Thurgauer Kantonalbank als öffentlich-rechtlicher Aktionär ausgestiegen ist:
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Thurgauer_Kantonalbank
Das war aber ohne Bedeutung für die vom Parlament (Bundesrat) eingesetzte mehrheitliche Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat und damit für die Geldpolitik der SNB. Es wurde auch bald korrigiert. Es gilt nach wie vor:
+ https://www.snb.ch/de/iabout/snb/org/id/snb_org_stock
ZITAT: "Die Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts. Sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes nach den Vorschriften des Nationalbankgesetzes verwaltet. Die Aktien sind als Namenaktien ausgestaltet und an der Börse kotiert. Das Aktienkapital beträgt 25 Millionen Franken und ist zu rund 55% im Besitz der öffentlichen Hand (Kantone, Kantonalbanken usw.). Die übrigen Aktien befinden sich grösstenteils im Besitz von Privatpersonen. Der Bund besitzt keine Aktien."
Beo2