Nein, sind sie nicht. Hier die Schweizer Nationalbank (SNB) kurz erklärt ..

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 08.03.2023, 15:35 (vor 386 Tagen) @ Der gestiefelte Kater1828 Views
bearbeitet von Beo2, Mittwoch, 08.03.2023, 15:47

+ https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerische_Nationalbank

ZITAT: "Die Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts. Sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes nach den Vorschriften des Nationalbankgesetzes verwaltet. Die Aktien sind als Namenspapiere ausgestaltet und an der Börse kotiert. Das Aktienkapital beträgt 25 Millionen Franken und war zuletzt zu rund 55 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand (Kantone, Kantonalbanken etc.). Der Bund besitzt keine Aktien [...]

Nach Art. 31 des Nationalbankgesetzes (NBG) erhalten die Aktionäre eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals, also 1.5 Mio. Franken. Das sind bei einem Nennwert von 250 Franken maximal 15 Franken pro Aktie. Der diese Ausschüttung übersteigende Betrag des Bilanzgewinns fällt zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone [...]
Als geldpolitisches Instrument zur Umsetzung ihrer Geldpolitik setzte die SNB ab dem Jahr 2000 primär Repo-Geschäfte ein, mit denen sie den Markt regelmässig mit Geld versorgte. Bei Bedarf entzog sie mit dem gleichen Instrument dem Markt Liquidität. Im Zuge der Finanzkrise löste die SNB das Repo-Geschäft ab Oktober 2008 sukzessive durch Devisenkäufe ab. Die durch den Ausbau der Währungsreserven entstehende überschüssige Franken-Liquidität schöpft sie durch die Emission eigener Geldmarktpapiere, den sogenannten SNB Bills, wieder ab. Mittlerweile stellen Devisenkäufe und SNB Bills die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der Geldpolitik dar.

Das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der Nationalbank ist das Direktorium. Es ist insbesondere zuständig für die Geld- und Währungspolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven und für die internationale Währungszusammenarbeit. Das Erweiterte Direktorium besteht aus den drei Mitgliedern des Direktoriums und ihren drei Stellvertretern. Es ist zuständig für die operativ-betriebliche Führung der Nationalbank. Die Mitglieder des Direktoriums und die Stellvertreter werden auf Vorschlag des Bankrats vom Bundesrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich [...]
Der Bankrat [Aufsichtsrat - Anm.v. Beo2] beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der Nationalbank. Er besteht aus elf Mitgliedern. Sechs Mitglieder, darunter der Präsident und der Vizepräsident, werden vom Bundesrat und fünf von der Generalversammlung gewählt. Der Bankrat bildet aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss, einen Risikoausschuss, einen Entschädigungsausschuss und einen Ernennungsausschuss. Die Amtsdauer für die Mitglieder des Bankrats beträgt vier Jahre und die gesamte Amtszeit maximal zwölf Jahre" ENDE
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Das würde ja noch fehlen, dass eine nationale Zentralbank von privaten Profitinteressen dominieren wird! Das wäre das Ende jeder Staatsmacht und Landessouveränität.
Mit Gruß, Beo2


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