Sobald keiner der Vertragspartner in Geld leistet,...

Naclador, Göttingen, Freitag, 05.08.2022, 14:36 (vor 602 Tagen) @ Mephistopheles2990 Views

... ist es gemäß meiner und der BGB-Definition kein Kauf mehr.

Nun ist der Tausch von Vermögenswerten in einem debitistischen ZMS nicht zulässig, wie Du mit Deinem Beispiel zutreffend ausführst, weil er auf Steuervermeidung hinaus liefe. Das ändert aber nichts daran, dass eine vereinbarte "Leistung in Nichtgeld" eben gerade nicht mehr die Definition eines Kaufes erfüllt.

Gruß,
Naclador

--
"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung