Ergänzung: Die notwendigen Funktionen von GELD (Kreditgeld) .. [edit]

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 24.05.2022, 11:38 (vor 697 Tagen) @ Beo22645 Views
bearbeitet von Beo2, Dienstag, 24.05.2022, 12:16

Ich habe bereits geschrieben :

Der Emittent von solchem GELD (Kreditgeld) muss eine nennenswerte und glaubwürdige 1) legislative, 2) militärische und/oder 3) wirtschaftliche MACHT (Vermögen) besitzen. Mindestens eines dieser Merkmale muss vorhanden sein. Und auch das ist noch nicht alles.
Beim Vater Staat sind es alle drei. Deshalb kann gegen das "gesetzliche Zahlungsmittel" (= staatlich emittierte Landeswährung) kein privat emittiertes Zahlungsmittel jemals anstinken.

Ein Möchte-Gern-Zahlungsmittel (GELD), welches nicht in der Lage ist, als (tri- bis multilaterales) TAUSCHmittel zwischen realen! Leistungen und Gegenleistungen (Waren & Arbeitsleistungen) zu dienen/fungieren - und in der (relativ kurzen) "Zwischenzeit" seine Kaufkraft einigermaßen beizubehalten - ist WERTLOS und findet keinerlei Akzeptanz. Erst recht, wenn Alternativen vorhanden sind.
Hier kommen u.a. die "Nachhaltigkeit der Machtfülle des Emittenten" und die allgemeine Preisentwicklung ins Spiel ... ein weiterer konstituierender Aspekt von funktionierendem Kreditgeld.

Damit haben wir also schon die zwei wichtigsten konstituierenden, d.h. notwendigen Merkmale von funktionierendem Kredit-/Geld (Zahlungsmittel) zusammen, nämlich:

_ 1) dessen Tauschmittelfunktion/-fähigkeit, und
_ 2) dessen Wertaufbewahrungsfunktion/-fähigkeit.

Erst wenn diese beiden Eigenschaften gegeben sind, wird das Möchte-Gerne-Zahlungsmittel allgemein/landläufig als Zahlungsmittel TATSÄCHLICH akzeptiert. Und erst dann kann es seine dritte wichtige Eigenschaft erwerben, nämlich:
_ 3) dessen allgemein akzeptierte Finanzierungsfunktion/-fähigkeit.

Übrigens, mit bloßem "bedrucktem Papier" kann gar Nichts "vorfinanziert" werden. Das geht nur mit realen! Vorleistungen von Jemandem, der dieses bedruckte Papier als Zahlungsmittel vorübergehend!, d.h. an der realen Gegenleistung statt!, akzeptiert .. wie z.B. die Staatsbediensteten, die Eltern, die Lieferanten, die übrigen Wirtschaftsakteure. Etwas Reales (Leistung) kann grundsätzlich nur mit etwas anderem Realen (Gegenleistung) endgültig vergolten ("bezahlt") werden .. sonst funktioniert gar Nichts; schon gar nicht Kreditgeld.
Welcher Malocher würde täglich arbeiten gehen (= reale Leistung), wenn er sich für seinen Geldlohn Nichts, d.h. keine reale Gegenleistung kaufen könnte ? .. ganz egal, wieviel Kreditgeld (von wem auch immer) sein Arbeitgeber bekommen kann.
Die monetäre (= buchhalterische) und die realwirtschaftliche Leistungsebene müssen immer sauber auseinander gehalten werden - dürfen NICHT gleichgesetzt werden.

Mit Gruß, Beo2


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