Kein Witz ...

Beo2, NRW Witten, Montag, 23.05.2022, 16:55 (vor 675 Tagen) @ Naclador2888 Views
bearbeitet von Beo2, Montag, 23.05.2022, 17:43

Niemand schuldet mir PERSÖNLICH irgend etwas, nur weil ich Geld in der Hand habe.

Aber sicher doch : Mindestens der Geldemittent schuldet Dir die von ihm bei seiner Geldemission versprochene Leistung .. z.B. das ZB-Geld, Rückgabe eines Pfands (beim Kredit), Dienstleistungen wie Kontoführung, Abwicklung deines Zahlungsverkehrs u.a.m..
Beim Staat sind es (mindestens) dessen Dienstleistungen und Vermögenswerte, welche unmittelbar gebührenpflichtig oder käuflich sind (z.B. auch Pass, Personalausweis, Führerschein, Baugenehmigung usw. usf.). Du hast das verbriefte Recht, diese realen Leistungen zu beanspruchen (wenn Du auch die übrigen formalen Voraussetzungen erfüllst).

Der Geldemittent bleibt ein Schuldner, egal wie oft sein GELD den Besitzer (Gläubiger) wechselt .. bis das Geld wieder bei ihm selbst gelandet ist. Das GELD ist und bleibt sein Schuldschein.
Gruß, Beo2


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