Ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis NÖ

Lenz-Hannover, Dienstag, 24.09.2024, 18:59 (vor 97 Tagen) @ DT1884 Views

Ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis findet nicht statt, da dieses im Wahllokal im Wahlbezirk ist, während die Briefwahlstimmzettel zentral im Rathaus ausgezählt werden.

Im Rathaus werden die sicher auch eine Liste zur Überprüfung haben.

Im Wahllokal, wo ich seit Jahren sitze, steht im Wählerverzeichnis wer Briefwahlunterlagen bekommen hat. Der darf nicht wählen, es sei den, er bringt die Unterlagen zur Briefwahl mit - der zu unterschreibende Zettel wird zu den "Akten" genommen und man wählt dann wie alle anderen auch.


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