Unterscheide: Dienstpflicht nach WpflG von sonstigen Dienstpflichten nach Notstandsrecht (mkT)

Wayne Schlegel, Samstag, 30.04.2022, 14:41 (vor 699 Tagen) @ mh-ing3287 Views

Im Notstand (Notstandsverfassungsrecht) kann man nach etlichen Gesetzen und RVO zu "Hand- und Spanndiensten" gezwungen werden.

(Rechtsquellen stammen aus älterem Aufsatz:)

- Aufruhrnotstand Art 91 GG
- "militärischer Notstand" Art 80a I, II, 115a ff GG
- Bündnisnotstand Art 80a III GG

Wer prüfen/aktualisieren mag, herzlich gerne Ergebnisse hier ...

Nicht unwichtig:

Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) und VO
Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG)
Leistungssicherstellungsgesetz gewerbliche Wirtschaft (WiSiG)

... und etliche Spartenregelungsgesetze (Elektr., Gas, Telekom., Luftverkehr, Post, See, Straßenverkehr

Ist alles schon lange da, muss dann nur noch "aktiviert" werden.


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