Frage dazu

Kurki, Samstag, 30.04.2022, 14:40 (vor 724 Tagen) @ DT3563 Views

Ich war beim Bund als es noch den Wehrdienst gab - 9 Monate.
Ich habe aber jetzt im Fall des Falles keine Lust jemanden zu meucheln. Also, ich mache da nicht mit.
Was für Konsequenzen hat das im Falle einer Generalmobilmachung, bzw. was passiert wenn man verweigert und was passiert wenn man sich im Ausland aufhält?

edit:
hier ein paar Antworten dazu
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/generalmobilmachung-in-deutschland-waere-d...

Denn ein Spannungs- oder Verteidigungsfall hat weitere Konsequenzen: Unter anderem aktiviert er ein Regelwerk aus der Zeit des Kalten Krieges: das Arbeitssicherstellungsgesetz. Es ermöglicht, Wehrpflichtige zu zivilen Arbeitsverhältnissen zu verpflichten. Nicht zum bewaffneten Kampf also, wie Schwarz erklärt, aber beispielsweise im Bereich des Katastrophenschutzes. Auch 18- bis 55-jährige Frauen können verpflichtet werden, im Gesundheitswesen oder in Lazaretten zu arbeiten.

Beantwortet aber nicht die Frage nach dem Aufenthalt im Ausland


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