Abtretungen
In unserem Rechtssystem sind Abtretungen von Forderungen ohne Zustimmung des Schuldners möglich, aber Übertragungen von Schulden bedürfen natürlich der Zustimmung des Gläubigers.
Das versteht sich aber von selbst, sonst lägen alle Schulden bereits bei mittellosen Pennern bzw. mittellosen juristischen Personen " /> .