Nein, es bedeutet, dass die Arbeit der Jugendämter grundgesetzwidrig ist!

Brutus ⌂, Donnerstag, 02.07.2026, 16:52 (vor 1 Tag, 5 Stunden, 17 Min.) @ Rainer467 Views
bearbeitet von Brutus, Donnerstag, 02.07.2026, 17:04

Art. 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.


Sortiert es bitte richtig.

Die familieninternen Kinder (Opfer) der Migranten werden also wegen (...) vor dem Gesetz benachteiligt!

Wenn eine Regel oder ein Gesetz für einen speziellen Fall nichts taugt, taugt es für garkeinen Fall!

"Jeder ist vor dem Gesetz gleich."
Klingt dieser Satz ansonsten nicht wie reinster Hohn?

Und es ist doch nicht so, dass das über Nacht passiert ist.
Es passiert seit Jahrzehnten!

Man hat (jeder hat sinngemäß wie bei des Kaisers neue Kleider) gesehen dass der Kaiser nackt ist aber keiner hat sich getraut die Stimme zu erheben.

Die % Belegung in den Strafanstalten hätten es mathematisch gesagt. Hier genauso wie in den USA!

Aber weil wir offenkundig weit vor der Zeit der Aufklärung leben (Kant 1783) "habe den Mut Dich Deines Verstandes ohne Anleitung Dritter zu bedienen - und danach zu handeln" - ist es so.

Der Regisseur hatte den Mut!
Der erste Jünger Kants, der es begriffen hat.
Und er agiert im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten.
Und das unaufgeklärte System - straft ihn mittels Boycott ab!

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nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27


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