Dir ist schon bekannt das du vor der Schlumpfung genau das unterschreibst damit weder du

mawa99, Montag, 06.12.2021, 15:02 (vor 844 Tagen) @ BerndBorchert2764 Views

falls du „nur“ einen Schaden davon trägst oder Angehörige im Fall deines Ablebens etwas einklagen können.

Bin gespannt wie es sich verhält mit der Haftung wenn die Impfpflicht kommt.


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