Erzähl' das mal dem DPMA! mT

day-trader, Dienstag, 30.09.2025, 00:25 (vor 68 Tagen) @ FOX-NEWS1696 Views

Für die Schreibung einer Wortmarke beim DPMA gilt: Die Wortmarke darf keine grafischen oder farbigen Gestaltungselemente enthalten und muss aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit einer üblichen Druckschrift darstellen lassen. Bei der Anmeldung ist die Groß- und Kleinschreibung der Buchstaben sowie die Wahl der Schriftart unbeachtlich, da der Schutz für alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen gilt. Die Anmeldung kann online oder in Papierform erfolgen, wobei die Zeichenfolge direkt in das Formular eingegeben wird.

Quelle: DPMA
(Deutsches Patent und Markenamt, gibt ja hier "Teilnehmer", die wenig bis gar Nix mit Abkürzungen anfangen können..., an dieser Stelle lieben Gruß an stokk, very nice, dass Du immer noch erklärst, obwohl sich "Nachfrager" bei Dir wegen sowas doch eher insgesamt unwürdig erscheinen lassen... )

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Best Trade!!!


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