Ich hatte damals die Ärztekammer über einen Vorfall informiert ..

Mirko2, Varnsdorf (CR), Montag, 23.12.2024, 14:09 (vor 10 Tagen) @ BerndBorchert4428 Views

Es kam, bis heute, keine Antwort zurück.

Der Fall:

In meiner beruflichen Praxis stieß ich auf eine Situation, die mich nachhaltig beschäftigt hat. Ein Patient wurde mit 1,2 Promille Alkohol im Blut von der Polizei zu uns gebracht, auf Grundlage des Polizeigesetzes, das eine 24-stündige Unterbringung ohne richterlichen Beschluss erlaubt.

Die Vitalwerte des Patienten waren stabil, und es gab keine Anzeichen für akute gesundheitliche Probleme. Dennoch wollte eine Ärztin dem Patienten ein Medikament zur Vorbeugung von Krampfanfällen verabreichen, obwohl keine medizinische Notwendigkeit dafür ersichtlich war.

Meine fachliche Frage damals:

Medikamente zur Verhinderung von Krampfanfällen (Antikonvulsiva) bei Alkoholintoxikation verabreicht werden?
Nach mein Kenntnisstand bei leichte bis mäßige Intoxikation (0,5–2,5 ‰), so sollte keine Antikonvulsiva erforderlich sein, sofern keine neurologischen Symptome auftreten.
Bei schwere Intoxikation (>3,0 ‰), denn hier steigt das Risiko für Krampfanfälle, insbesondere bei Personen mit vorbestehender Epilepsie oder bei Alkoholentzug.
Ich bitte Sie daher, eine fachliche Rücksprache mit der behandelnden Klinik und der damaligen Stationsärztin zu halten, um die medizinische Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zu klären.

Mit freundlichen ..

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