Alles Neu macht der Mai

Konstantin ⌂, Waldhessen, Dienstag, 07.05.2024, 08:01 (vor 211 Tagen) @ Konstantin855 Views

Am 18.3. 2024 begann ich hier im Gelben über unseren Prozess beim Verwaltungsgericht zu schreiben:
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=652868

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Ich fasse kurz zusammen, was passierte, damit neue Leser den Zusammenhang verstehen:

im Herbst 2014, also seit fast zehn Jahren, begann Hetze und Verleumdung gegen die Anastasia-Bücher und deren Leser.
Einzelne Betroffene versuchten sich gegen Hetz-Beiträge juristisch zu wehren, was meist viel gekostet und doch nichts bewirkt hat.

Gänzlich anders ist es jedoch, wenn ein Amtsträger sich der Medienhetze anschließt, denn Amtsträger dürfen nicht diskriminieren (Art. 3.3 GG).

Insofern ist das, was uns passierte, eine Steilvorlage um die Diskriminierung durch Ämter und darauf folgend auch durch Medien zu beenden.

Denn wir, meine Frau und ich, wurden von Amtsträgern verleumdet und diskriminiert u.a. wegen ‘Anastasia’.
Dies lassen wir nicht auf uns sitzen, Schweigen könnte als Zustimmung gewertet werden.

Wie sah unsere Strategie aus?
Der erste Schritt, wir dachten zuerst, es sei eine Kleinigkeit, ist die vollständige Akteneinsicht.
Doch diese wird uns seit über eineinhalb Jahren verwehrt.
Und weil sie uns verwehrt wird, müssen wir davon ausgehen, daß in den Akten etwas bedeutendes zu finden ist.

Deshalb hatten wir im Februar 2022 (Untätigkeits-) Klage erhoben am Verwaltungsgericht.

Die ausführliche Geschichte inkl. juristischem Gutachten findet sich hier:
https://www.konstantin-kirsch.de/2023/12/fuer-ein-ende-der-anastasia-diskriminierung-sp...

Am 28.3.2024 war die mündliche Verhandlung und bis 2. Mai also über einen ganzen Monat lang, hatten wir keine schriftliche Nachricht vom Gericht erhalten!

Am Dienstag, den 23.4. rief ich im Gericht an um nach dem Stand des Verfahrens zu fragen. Von dort hörte ich:
“Ich schau mal nach” [Pause] “Da muss ich noch mal nachfragen, einen Moment bitte” [Pause] “Ich muss noch mal nachfragen, können Sie später noch mal anrufen?”
So bestätigte ich, daß ich am Folgetag anrufen werde.

Dies habe ich am Mittwoch den 24.4. getan und, interessanterweise, ohne daß ich das Aktenzeichen genannt hätte; nur die Angabe meines Namens reichte aus um zu wissen um was es geht (wir scheinen Gesprächsthema im Gericht zu sein), wurde mir mitgeteilt, daß das Urteil und das Protokoll geschrieben, uns aber noch nicht zugestellt sei. So fragte ich nach, wann wir denn mit der Zustellung rechnen können und mir wurde mitgeteilt, daß es wohl Ende der kommenden Woche werden würde (das wäre dann 2./3. Mai). Sie seien überlastet und es gäbe Ausfall durch Krankheit.

Eine Fahrt vorab zum Gericht, um die dortige Akte einzusehen, würde laut Telefonauskunft nichts bringen, weil das Urteil bisher nur elektronisch vorliegt und noch nicht in der Papierakte drin ist.

So warteten wir ab und tatsächlich kam am 2. Mai Post vom Verwaltungsgericht inkl. Protokoll und Urteil.

Der umfangreiche Text wird nun von unserem Juristen genau studiert.
Daher gehe ich inhaltlich noch nicht viel darauf ein.

Auf jeden Fall wurde der Beklagte (Landratsamt / Jugendamt) verpflichtet in die Gänge zu kommen bezüglich unserem Antrag auf Akteneinsicht.

Tenor: „Der Beklagte [= das Jugendamt/Landratsamt in Bad Hersfeld] wird verpflichtet, über den Antrag der Kläger zu 1. und 2. [meine Frau und ich] auf Einsicht in die vollständige Akte des Jugendamtes Hersfeld-Rotenburg unter dem Aktenzeichen … neu zu entscheiden.“

Unter Juristen würde man das als ‚kompletten Sieg‘ bewerten, wäre da nicht die Tatsache, dass das Landratsamt (offenbar bewusst) seine Akte in mehrere Akten [Mehrzahl!] aufgeteilt hätte (was sich beweisen lässt) und daher nur die Einsicht in die vom Richter benannte Akte zu kurz greift.

Also: wir haben einerseits gewonnen, andererseits hat das Gericht sich bisher geweigert, das undurchsichtige Akten-Hütchenspiel der Beklagten weiter zu durchleuchten, es besteht also weiter Handlungsbedarf!

Da wir eine sogenannte Untätigkeitsklage erhoben hatten, also angeprangert hatten, daß das Landratsamt untätig war, ist dieses Urteil zumindest ein Teilerfolg denn das Landratsamt muss jetzt tätig werden. Was allerdings geschieht, wenn das Landratsamt weiterhin untätig bleibt, ist eine (noch) offene Frage. Im Zweifel müssen wir beim Gericht Zwangsgeld, wahlweise sechs Monate Haft für den Landrat, beantragen.

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Für die mündliche Verhandlung hatten wir einen Stenografen engagiert.

Vor knapp zwei Wochen hatte ich in meinem Blog über Stenografie berichtet:
https://www.konstantin-kirsch.de/2024/04/wertvolle-kompetenz-im-alltag-und-fuer-den-ber...
und gebeten Spenden zu überweisen für die Rechnung des Stenografen bei unserem Gerichtsverfahren. Danke für die bisher eingegangenen Spenden!

Die bisher gesammelten Beträge reichten aus, daß ich die Hälfte der Rechnung überweisen konnte. Juhu!
Wir sammeln nun für die zweite Hälfte der Stenografie-Rechnung:
Empfänger: Projekt Waldgartendorf e.V.
IBAN: DE25 5329 0000 2536 1013 09
Verwendungszweck: Spende

UND wir sammeln jetzt für das weitere Verfahren, denn:

Auch wenn wir, was das bloße Recht auf Akteneinsicht betrifft, Recht bekommen haben: Wir müssen dringend für die nächste Runde sammeln: die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof bzw. alternativ eine sog. Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig). Denn wir wollen ja schliesslich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und dazu muss der ‚Rechtsweg erschöpft‘ sein.

Dieser Schritt zu den höheren Verwaltungsgerichten erfordert aber erstmals einen in Deutschland zugelassenen Anwalt, und der ist, ebenso wie der Gerichtsstenograf der ersten Runde, ‚teuer‘.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung


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