Für den "Amtsträger" gilt nicht nur das Grundgesetz
Für den gelten alle Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen usw. Speziell die Dienstanweisungen sind für ihn wichtig, denn handelt er nach ihnen, übernimmt der Anweisungsgebende die Verantwortung. Den interessieren nicht die Probleme von "klein Konstantin", sondern daß er gegen keine Regeln verstößt. Der Bestfall ist der, wenn man gar nichts tun kann/muss, denn dann macht man auch keine Fehler. So geht Amt ...
Grüße