Ich hatte das als rhetorische Frage verstanden.
Wir haben absichtlich keinen Anwalt beauftragt für uns Aktensicht zu nehmen damit nicht immer und überall der Glaube, "Du brauchst einen Fachmann für alles" weiter zementiert wird anstatt selber in die Kraft zu kommen. Es gibt Ebenen im Rechtskampf da ist ein Anwalt Pflicht, aber erst recht nicht bei der Akteneinsicht und auch nicht beim VG.
Bzgl. "Fachmann" gebe ich dir recht, wenn es aber um Juristerei geht, ist das die Ausnahme zur Regelbestätigung. Die Gesetze versteht man vielleicht noch, aber bei der Verfahrens- und Prozessordnung ist für den Laien Schluss ...
Grüße