Hier hat man schon an den Gesetzen für Entschädigungen gedreht

mawa99, Freitag, 19.11.2021, 13:51 (vor 1498 Tagen) @ mawa994755 Views

ISG

3 .
In § 22 Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „auf die sich gegebenenfalls aus den §§ 60 bis 64 ergebenden Ansprüche bei Eintritt eines Impfschadens" durch die Wörter „die sich gegebenenfalls aus den Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts ergebenden Ansprüche bei Eintritt einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung" ersetzt.


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