Hier hat man schon an den Gesetzen für Entschädigungen gedreht

mawa99, Freitag, 19.11.2021, 13:51 (vor 882 Tagen) @ mawa993569 Views

ISG

3 .
In § 22 Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „auf die sich gegebenenfalls aus den §§ 60 bis 64 ergebenden Ansprüche bei Eintritt eines Impfschadens" durch die Wörter „die sich gegebenenfalls aus den Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts ergebenden Ansprüche bei Eintritt einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung" ersetzt.


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