Die Opfer zahlen selbst

Manuel H., Freitag, 19.11.2021, 10:44 (vor 882 Tagen) @ mawa994087 Views

Die Opfer entschädigen sich selbst. Wenn das Opfer verstirbt, hat es sich erledigt.

Sollte es einem Einzelnen wider Erwarten gelingen, irgendeinen Schaden durch die Impfung zweifelsfrei und durch alle Instanzen gerichtlich feststellen zu lassen, erwarten ihn geringe Entschädigungszahlungen aus den Steuern, die er selber an den Staat entrichtet.

Ärztliche Behandlungskosten durch Impfschäden bleiben ja von der Krankenkasse abgedeckt, werden also auf alle Geimpfte (und Ungeimpfte) umgelegt.

Für häusliche oder stationäre Pflege der Impfgeschädigten zahlen dann die Pflegekassen, die sich über die Zwangseinzahlungen in die Pflegekasse refinanzieren.


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