Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber aus meiner Sicht ist das keine Körperverletzung.
Immerhin entstehen den Kindern dadurch keine direkten, medizinisch nachweisbare Schäden.
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei offensichtlich um physische und insbesondere psychische Folter.
Im nicht minderschweren, weil tagtäglich praktizierten Fall - und das millionenfach.
Demzufolge würden die Gerichtsverfahren nirgends anders als in Nürnberg stattfinden, da Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Was die Lehrer, Pädagogen, Ärzte, Politiker und andere ausführende und befehlende Organe demnach erwarten würde, muss wohl nicht weiter erläutert werden, da es sich bei den Opfern um (größtenteils minderjährige) Schutzbefohlene handelt.
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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇