Seit wann muss ein gewaltsam aus dem Leben gerissener Mensch (u.U. Mord) vor seinem Ableben um Obduktion bitten? Wie billig ist denn die Antwort?

Waldläufer, Sonntag, 11.04.2021, 11:09 (vor 1073 Tagen) @ Mephistopheles1587 Views

Hier heraus:
https://www.bestattungsvergleich.de/ratgeber/sterbefall/leichenschau/

folgendes Zitat:
"Gerichtlich angeordnete Obduktion
Auch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht kann gerichtsme dizinische Obduktionen anordnen. Dies erfolgt dann, wenn man eine nicht natürliche Todesursache, wie ein Tötungsdelikt, Suizid oder Unfalltod vermutet oder offensichtlich ist. In der Regel erfolgt dann eine gerichtlich angeordnete Obduktion, um die Todesursache herauszufinden oder zu bestätigen. Allein der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache reicht aus, um auf dem Totenschein „Todesart ungeklärt“ anzukreuzen und die Polizei zu verständigen."


Wie sollen sonst die Nebenwirkungen der Impfung festgestellt werden können?

Und bitte jetzt nicht die Antwort: "Da hat die Pharmaindustrie kein Interesse daran." Das weiß ich selber auch und eben deshalb müsste sich ein Püschel finden, der die Alten obduziert. Eben, damit man sagen kann: "Genau das ist die Todesursache." Damit man unnötigen Tod verhindern kann.

Von den Jüngeren, die starben, wurden einige untersucht.

--
Ich mag das Wort schützen nicht. Es erinnert mich so an Schützengraben und an Schutzgeld.
(sinngemäß, geklaut von M. Burchardt)

Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
-Werner Heisenberg


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