Die Väter des Grundgesetzes

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Montag, 22.03.2021, 17:46 (vor 1124 Tagen) @ Falkenauge2979 Views

Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird eine Schutzpflicht des Staates vor einer Infektionskrankheit hergeleitet. Doch dieses Grundrecht schlägt in der Hand des Staates immer und nach Belieben die freiheitlichen Grundrechte aus dem Feld.
So wird das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das primär ein Abwehrrecht gegen die totalitäre Diktatur ist, missbraucht, um eine totalitäre Diktatur zu errichten.

Ich frage mich schon seit einiger Zeit, aus welchem Grund gerade Artikel 2, Absatz 2 GG praktisch der wichtigste Artikel des Grundgesetzes geworden ist? Das hat die Politik einfach mal so entschieden und das Leben an sich als den höchsten Wert überhaupt bestimmt.

Was ist mit persönlicher Freiheit (ebenfalls Art. 2, Abs. 2 GG), menschlicher Würde (Art. 1, Abs. 1 GG), Menschenrechten (Art. 1, Abs. 2 GG), Freiheit der Meinung (Art. 5, Abs. 1 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8, Abs. 1 u. 2 GG), Freizügigkeit (Art. 11, Abs. 1 GG), Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)?

Diese Grundrechte werden z.T. massiv eingeschränkt bzw. sind, je nach Sichtweise, de facto bereits abgeschafft. Trotzdem hält die Judikative die Verhältnismäßigkeit für gewahrt und beruft sich dabei auf "steigende Infektionszahlen", die aus vielen Gründen unwissenschaftlich sind und keinerlei Aussagekraft besitzen. Und anstatt genau diesen Umstand näher zu beleuchten und zu kritisieren bzw. der Regierung an dieser Stelle in die Parade zu fahren, wie es eigentlich ihre wichtigste Aufgabe wäre, hält sie der Exekutive sogar noch den Steigbügel.

Ob sich die Väter des Grundgesetzes dies hätten träumen lassen?

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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