Grundrechtsbeschränkung

Falkenauge, Montag, 22.03.2021, 16:02 (vor 1129 Tagen) @ Otto Lidenbrock3543 Views

"An der Beschränkung der Grundrechte fand das OVG nämlich grundsätzlich nichts auszusetzen!"

Eben, das ist die totalitäre Auffassung auch der Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht.
Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird eine Schutzpflicht des Staates vor einer Infektionskrankheit hergeleitet. Doch dieses Grundrecht schlägt in der Hand des Staates immer und nach Belieben die freiheitlichen Grundrechte aus dem Feld.
So wird das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das primär ein Abwehrrecht gegen die totalitäre Diktatur ist, missbraucht, um eine totalitäre Diktatur zu errichten.


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