Hallo Socke (mT)
jetzt mal Butter bei die Fische.
Im Wahlgesetz steht, "der Wahlwille muß klar erkennbar sein".
Wo liegt also jetzt "Wahlfälschung" vor, wenn angeblich der Wahlwille nicht klar erkennbar ist.
Wie schwer ist es, ein Kreuz zu machen bei einer Partei, die man wählen möchte?
Ich bin Wahlbeobachter und Wahlhelfer seit meiner Jugend, und die wenigen Fälle, die ich gesehen habe, die zweifelhaft waren, wurden STETS vom Wahlleiter mit den Personen im GANZEN Wahllokal zum Schluß noch einmal angeschaut. Das waren bei ca 2000 Wahlzetteln immer nur max 1 oder 2 Wahlzettel. Beispiele von strittigen Wahlzetteln: etwas war angekreuzt und danach war der ganze Wahlzettel durchgestrichen.
Solange "der Wahlwille klar erkennbar ist", wird die Stimme gezählt.
Sind zwei Kreuze gemacht, wo nur eines hingehört: ungültig.
Ist nur ein fetter Punkt in den Kreis gemalt und ist der Kreis nicht angekreuzt sondern mit einem Haken versehen oder nur schräg durchgestrichen: Wahlwille klar erkennbar.
Daß angeblich Stimmen für die AfD, die FDP, die Linken oder Grünen, bei denen der Wahlwille "klar erkennbar" war, als "ungültig" markiert wurden, ist in meinen mehr als 30 Jahren NIE vorgekommen. Die 1-2 "ungültigen" Stimmen wurden ebenfalls noch einmal genau beäugt und es wurde geschaut, ob der Wahlwille nicht doch klar erkennbar war.
Angebliche Behauptungen, daß Stimmen unter den Tisch fallen gelassen worden wären, habe ich NIE erlebt und sind meiner Meinung nach auch nicht belegt. Denn im Wahllokal sind meist Vertreter aller Parteien, und ich wurde auch noch nie an der Wahlbeobachtung gehindert.
Du mußt mir also belegen, WO Du Wahlbeobachter warst und WELCHE Stimmen dann wiederholt unter den Tisch gekehrt wurden, so daß "mehrere Prozent" Abweichungen entstanden. Bei typischerweise 2000 Stimmen müßten für eine Änderung um mehrere Prozent das dann Stimmenzahlen im Bereich von 20 oder mehr gewesen sein.
DT