Ist es nicht ziemlich unseriös, assets bei wesentlich gesunkenen Marktpreisen nicht neu, d.h. niedriger, zu bewerten? Hat die EZB das nötig?

BerndBorchert, Freitag, 23.10.2020, 21:33 (vor 1252 Tagen) @ Miesepeter1715 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Freitag, 23.10.2020, 21:59

Für mich ist neu, dass man Anleihen zum Fälligkeitswert (= Nominalwert meistens) bewerten darf, wenn man das will. Gibts da keine Vorschriften, sie neu bewerten zu müssen, z.B. wenn der Marktpreis wesentlich vom verbuchten Wert abweicht?

Und auch wenn die EZB die Neubewertungen vermeiden könnte, hätte sie trotzdem ein Kursrisiko, nämlich dass sie, wenn der Marktpreis der Anleihen sinkt, ihre Anleihen behält und immer nur weiter kaufen aber nicht verkaufen kann, oder sie mit Verlust verkaufen muss.

Auch diese Verluste, nicht durch Neubewertungen, sondern durch Verlustgeschäfte, könnten sich summieren. Eine Nachricht "EZB meldet Verlust von 400 Mrd. Euro im letzten Jahr" z.B. könnte bei Fachleuten und normalen Bürgern das Vertrauen in sie in Frage stellen. Und so wie ein Gewinn der EZB Geld in die Eurozone Staatskassen spült, müsste doch umgekehrt ein Verlust von den Staaten bezahlt werden, so eine Art Nachschusspflicht. No?

Bernd Borchert


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