Leserzuschrift: Schwangere ergeben kein Zusatzeinkommen für den Chef
...weil die 120% Lohnersatzleistung von der Krankenkasse bei Beschäftigungsverbot, die bekannten 100% für die wegen Beschäftigungsverbot frei gestellte Schwangere plus die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, PV, ALV) ergeben ca. 20% über den Bruttolohn hinaus.
Genaugenommen zahlt also die Krankenkasse bei Beschäftigungsverbot so gesehen real 100%, durch die weiterhin fälligen AG Anteile!
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