Schützt das Grundgesetz den Bürger wirklich uneingeschränkt?

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Sonntag, 24.03.2024, 16:47 (vor 277 Tagen) @ sprit3301 Views

Wenn man sich die aktuelle Version des sogenannten "Infektionsschutzgesetzes" durchliest, wird einem Angst und Bange.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

Der Gesetzestext ist lang und ich möchte hier nicht alle entsprechenden Formulierungen zitieren.

Und dann schaue man sich dazu das Grundgesetz an, vor allem jene Artikel, in denen die sogenannten "Grundrechte", also grundsätzliche Rechte, die eigentlich nicht infrage gestellt werden können, durch den Zusatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden", "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz", oder "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden" relativiert werden.

Dies betrifft z.B.

Artikel 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit)

Artikel 8 (Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel)

Artikel 11 (Recht auf Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet)

Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung)

Bitte im Einzelnen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nachlesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Wenn man bedenkt, dass dieses Grundgesetz als Schutz des Bürgers vor dem Staat gedacht war, sind dies sehr tiefgreifende Einschränkungen, die eben diesen Schutz infrage stellen können. Es braucht noch nicht einmal eine Änderung des Grundgesetzes, ein entsprechendes Bundesgesetz reicht aus, die grundlegenden Rechte einschränken zu können.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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