Wie steht es mit der Gewaltenteilung?

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Sonntag, 24.03.2024, 12:56 (vor 34 Tagen) @ Albrecht2497 Views

Ein fundamentales Prinzip unserer Demokratie und des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, also die strikte Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt. Das vom Volk gewählte Parlament beschließt Gesetze, die von der Regierung ausgeführt und von den Gerichten überwacht und kontrolliert werden. Soweit das Prinzip.

Risse bekommt dieses Bild der Gewaltenteilung schon dadurch, dass Richter von der Politik ernannt und nicht vom Volk gewählt werden, es also keine strikte Trennung zwischen Politik und Justiz gibt, dasselbe bei den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die dem jeweiligen Innenministerium und damit der Politik unterstellt sind.

Bei Corona nun haben sich die Richter in ihren Urteilen auf die Empfehlungen und Aussagen des RKI berufen, welches aber keine neutrale Institution darstellt, sondern "im Rahmen der ihm zugewiesenen Tätigkeitsgebiete die ihm durch Gesetz oder durch das zuständige Bundesministerium übertragenden Aufgaben erledigt", wie es auf der Webseite des RKI unter der Rubrik "Institut" und "Gesetzliche Grundlagen" formuliert ist.

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/gesetzl_Grundlagen/gG_node.html

Das RKI könnte man also als "Regierungsbehörde" bezeichnen, da sie dem "zuständigen Bundesministerium", in diesem Fall dem Bundesgesundheitsministerium untergeordnet ist.

Die Justiz hat sich in ihren Corona-Urteilen also auf eine Regierungsbehörde berufen. Stellt dies nicht eine eklatante Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung dar?

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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