Sorry - aber ich kann die zwingende Notwendigkeit eines Heizungswechsels bei Verkauf nicht erkennen

Soham, Mittwoch, 05.04.2023, 15:31 (vor 585 Tagen) @ Albrecht3336 Views

Eine Ölheizung neueren Datums (z.B. 2010) darf 30 Jahre betrieben werden - also bis 2040. Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel gibt es gar keine Laufzeitbegrenzung.

Beim Verkauf eines Hauses müssen die Pflichten - also Austausch nach 30 Jahren, sofern es kein Niedertemperatur- bzw. Brennwertkessel ist - vom Käufer innerhalb von 2 Jahren erfüllt werden. Das ändert aber bei einer Ölheizung von 2010 nichts am Austauschdatum = 2040.

Wo stehen denn die Aussagen zu einem Immobilienverkauf nach 2024 in Bezug auf Austauschzwang. Ich konnte das nicht finden.


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