Es gibt 2 wichtige Ausnahmen @Plancius …

tomflitzebogen, Samstag, 01.04.2023, 19:09 (vor 362 Tagen) @ Plancius5411 Views

• Auch Eigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern – die vor 2002 eingezogen sind – sollen ausgenommen werden

• Für Eigentümer über 80 Jahren soll das Einbauverbot für klassische Gas- und Ölheizungen nach 2024 nicht gelten

Hier:
https://www.morgenpost.de/ratgeber/article238048805/gas-oelheizung-verbot-heizungsgeset...

oder selbst mal suchen.


Ich denke die erste greift bei Dir.
Wenn Deine Heizung ohnehin schon 27 Jahre alt ist, dann kauf Dir eine neue Gasheizung.
Viele werden auch später auf die 80er Regel zugreifen können.
Was allerdings nach 2045 ist, ist mir nicht klar. Es sind nur noch 22 Jahre.

Meine Gasbrennwerttherme ist knapp 3 Jahre alt, ich könnte also nochmal zuschlagen + Grüße!
tomflitzebogen


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