sollte überarbeitet werden

mh-ing, Mittwoch, 20.04.2022, 16:43 (vor 743 Tagen) @ Dieter6448 Views

1. Vorauszahlungen sind nur auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs zu erheben (bei Bestandsverträgen). Wenn also die Kosten für die Besorgung steigen, der Verbrauch aber im Rahmen liegt, ist das juristisch ein Problem. Besser wäre den Mietern zu schreiben, dass es sinnvoll wäre, statt der sicherlich zu erwartenden Nachzahlung aufgrund der vom Vermieter nicht zu verantwortenden Preissteigerungen vorsorglich die Vorauszahlungen zu erhöhen.
2. Als Vermieter ist zu klären, ob der Versorger überhaupt erhöhen darf. Auch da ist juristisch wegen der festen Verträge nur in Ausnahmefällen das möglich. Um sich vor Regress seitens der Mieter zu schützen, sollte man daher dem Versorger einen Widerspruch zu den Erhöhungen schreiben. Wenn dann ein Mieter klagen sollte, könnte man darauf verweisen, sein bestes gemacht zu haben.
3. Die Versorgungssicherheit ist ein schwieriges Thema. Wenn der Vermieter die Wohnung nicht warm kriegt, darf der Mieter kürzen. Daher ist zwingend eine Abklärung mit dem Versorger nötig. Wenn der Versorger die Sicherheit garantiert, nur für den Fall "höherer Umstände" aussteigt, das mietrechtlich auch bis zum Mieter durchgereicht werden kann, alles OK. Ansonsten ist da dann der Vermieter in der Falle, d.h. Mieter kürzt, weil Wohnung kalt und nichts, gar nichts kann der Vermieter tun, wenn er keine alternative Heizungsquelle besitzt. Hinweise an die Mieter können hier vielleicht das Klima bessern und den Mieter hindern, all seine Rechte zu nutzen, aber sicher ist das nicht.

Besser wäre zu überlegen, welche Maßnahmen man selbst treffen kann. Heizlüfter wären m.E. eine Lösung. Strom wird bis zuletzt da sein, Gas wird man für Stromerzeugung und Industrie sichern, Gas gibt es dann nur zeitweise. Da viel Strom aus Wind/Sonne erzeugt wird, besteht da die Chance, dass zumindest an Windtagen im Winter genügend da ist um die Temperatur anzuheben.


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