Hallo Dieter ...

Mirko2, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 20.04.2022, 16:15 (vor 947 Tagen) @ nereus6488 Views

Mietnebenkosten dürfen nur nach der Jahresabrechnung angepasst werden! Du kannst es deinen Mietern vorschlagen, damit die "Jahresendabrechnung" nicht zu hoch ausfällt.

Beste Grüße Mirko


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