Hallo Dieter ...
Mietnebenkosten dürfen nur nach der Jahresabrechnung angepasst werden! Du kannst es deinen Mietern vorschlagen, damit die "Jahresendabrechnung" nicht zu hoch ausfällt.
Beste Grüße Mirko
Mietnebenkosten dürfen nur nach der Jahresabrechnung angepasst werden! Du kannst es deinen Mietern vorschlagen, damit die "Jahresendabrechnung" nicht zu hoch ausfällt.
Beste Grüße Mirko