Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit

Mirko2, Donnerstag, 19.01.2023, 09:29 (vor 461 Tagen) @ D-Marker1938 Views

Kapitel XVII – Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit

Artikel 106

Bis das Inkrafttreten von Sonderabkommen der in Artikel 43 bezeichneten Art den Sicherheitsrat nach seiner Auffassung befähigt, mit der Ausübung der ihm in Artikel 42 zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu beginnen, konsultieren die Parteien der am 30. Oktober 1943 in Moskau unterzeichneten Viermächte-Erklärung und Frankreich nach Absatz 5 dieser Erklärung einander und gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen, um gemeinsam alle etwa erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Namen der Organisation zu treffen.

Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Ehrlich? Es ist wie so vieles eine Auslegungssache. Warum soll sich Russland daran halten, wenn die Westen auf seiner Weise Verträge vortäuscht. Heute Morgen lass’ ich, dass wenn die Ukraine die Krim angreift, brennt nicht nur die Hölle.

"Einem Versuch der Streitkräfte der Ukraine (AFU), mithilfe der Vereinigten Staaten die Krim anzugreifen, wird eine vernichtende Antwort folgen. Eine solche Erklärung wurde am Donnerstag, dem 19. Januar, vom Vorsitzenden des Ausschusses für öffentliche Diplomatie und interethnische Beziehungen des Parlaments der Krim, Juri Gempel, abgegeben."
Quelle: https://iz.ru/1456952/2023-01-19/v-krymu-predosteregli-vashington-i-kiev-ot-udara-po-po...
Ps: man beachtet auch die Bilder, die im Artikel dazu gehören!

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