Kennt sich jemand mit Völkerrecht aus?
Habe aufgeschnappt:
https://t.me/fortsetzung_menschenreise/28110
„ENTNAZIFIZIERUNG - RECHTSGRUNDLAGE
Die Artikel 106 und 107 der UN-Charta geben Russland als Rechtsnachfolger des Siegers des Zweiten Weltkriegs das Recht, alle Maßnahmen, einschließlich militärischer, gegen Deutschland, Ungarn, Österreich, Rumänien, Bulgarien, Finnland, Kroatien, Slowenien. Tschechische Republik, Lettland, Estland, Litauen und die Ukraine zu ergreifen, weil sie versucht haben, den Nationalsozialismus wiederzubeleben.
UN-Generalsekretär António Guterres war überrascht, als er von Putin erfuhr, dass es in der UN-Charta einen Artikel gibt, der die Durchführung einer russischen Sonderoperation in der Ukraine erlaubt.
RUSSLAND HAT DAS RECHT, NAZIS JEDERZEIT zu bestrafen
(laut UN-Charta).
Das Nürnberger Tribunal hat alle, die gegen die Vereinten Nationen gekämpft und Völkermord begangen haben, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Der größte Völkermord wurde an der sowjetischen Bevölkerung begangen. Artikel 106 und 107 der UN-Charta geben den Siegern des Zweiten Weltkriegs - der UdSSR, den USA, Großbritannien und China - das Recht, gegen die Länder vorzugehen, die gegen sie gekämpft haben, um Maßnahmen zu verhindern, die darauf abzielen, die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs zu revidieren. .
Insbesondere ist der Einsatz von militärischer Gewalt gegen diese Länder erlaubt.
Dazu müssen Sie die anderen drei Siegerländer lediglich UNTERRICHTEN, aber nicht deren Zustimmung einholen. Russland kann als rechtmäßiger Nachfolger der UdSSR auch Gewalt gegen Länder anwenden, die das Jalta-Potsdam-System in Europa aufheben wollen. Russland kann Versuche zur Wiederbelebung des Nationalsozialismus in Deutschland, Ungarn, Rumänien, Österreich, Bulgarien, Finnland, Kroatien, Slowenien und der Tschechischen Republik, die während des Krieges ein Protektorat von Böhmen und Mähren war, unterbinden.“
Ist da was dran?
LG
D-Marker