Mietminderung wegen erheblicher Lärmbelästigung

Otto Lidenbrock, Donnerstag, 17.11.2022, 09:12 (vor 1131 Tagen) @ Steppke2459 Views

Ich habe Deinen Rat beherzigt und dem Vermieter eine offizielle Mängelanzeige geschrieben. Die Hausordnung sieht eine Nachtruhe für die Zeit zwischen 07.00 und 22.00 Uhr vor, in der jeder vermeidbare Lärm zu unterbleiben hat.

Das lautstarke Herumtoben von Kindern u. das zusätzliche Gebrüll von deren Eltern muss man morgens um halb sieben also nicht tolerieren.

Ich habe eine Frist gesetzt, innerhalb derer er sich mit dem betreffenden Mieter auseinandersetzen kann. Sollte sich danach keine Änderung zum Besseren einstellen, werde ich die Miete zunächst um 20% kürzen.

Mal schauen, ob er den Mieter jetzt abmahnt.


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