Waschmaschinen dürfen nach 22 Uhr nicht mehr laufen. An den Vermieter wenden, auch bei morgendlichem Lärm. Abmahnen lassen! [mkT]

Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 11:07 (vor 776 Tagen) @ Otto Lidenbrock3059 Views
bearbeitet von Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 12:02

Man kann auch die Polizei rufen, wenn nach 22 Uhr herumgelärmt wird, was die Zimmerlautstärke übersteigt, damit die "Assis" merken, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt.

Schallpegelmessgerät kaufen (gibts günstig bei Amazon) und dokumentieren.

Dem Vermieter eine Frist setzen, mit Androhung einer saftigen Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

Dann ist ganz schnell Ruhe!

Wir (Vermieter) hatten vor Kurzem einen ähnlichen Fall (MFH). Am WE wurde laut Musik gehört, mitgegröhlt, laute Unterhaltungen, bis nach Mitternacht. Andere Mietparteien haben sich beschwert.

Habe "den Damen und Herren" am nächsten Tag mit dem verbalen Baseballschläger einen Besuch abgestattet, abgemahnt, mit dem Hinweis, dass sie sich das nächste Mal eine neue Wohnung suchen können.

Der Freund der Mieterin ist ein 2,10m-Hühne. Nachdem ich mit denen "fertig war", sahen die alle aus wie "Schlumpfine mit Pudelmütze".

Seit dem herrscht auch Friedhofsruhe.

Sprichst Du sie freundlich darauf an, dass sie nicht gänzlich allein in dem Haus leben, bekommst
du eine freche Antwort u. den Hinweis, man könne machen, was man wolle ...

Das können sie eben NICHT!

... u. überhaupt solle ich mich um meinen eigenen Dreck scheren.

Nimm mal ein paar Zeugen mit und geh nochmal hin. Solch ein Duktus ist nämlich geeignet "den Hausfrieden zu stören" und ein Kündigungsgrund.

Vielleicht kommt das Deinem Vermieter sogar sehr gelegen, damit er die Wohnung danach neu und teurer vermieten kann. Kleiner Tipp am Rande [[zwinker]]

Gruß Steppke


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