Verbriefung zurückfordern mit Löschungsbewilligung sollte reichen

Echo, Dienstag, 15.11.2022, 15:02 (vor 776 Tagen) @ Mephistopheles2523 Views

Sobald man eine Löschungsbewilligung hat, sollte dies genügen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Oder wenn man wirklich dringend Geld zu brauchen plant, kann man das auch über eine Eigentümergrundschuld vorbereiten, welche entsprechend verpfändet wird.

Da man aber immobil ist, gibt es auch andere Zugriffsmöglichkeiten. Sollte es in Zwangsversteigerung enden, hilft auch eine Eigentümergrundschuld wahrscheinlich nicht? Bestenfalls ein eingetragenes Wohnrecht.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung