Den Vermieter noch einmal anschreiben/kontaktieren und um Klärung und Beseitigung der Ruhestörung bitten ... mit Fristsetzung ... gleichzeitig mit Beauftragung eines Rechtsbeistands ... [mkT]

Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 20:30 (vor 499 Tagen) @ Otto Lidenbrock1766 Views
bearbeitet von Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 20:59

drohen ... nach Zeitpunkt X ... am besten per Einschreiben mit Rückschein ... dazu erwähnen, dass der Vermieter dann mit hohen Kosten konfrontiert wird, die man ihm in Rechnung stellen wird,

Wirkt Wunder!

Gruß Steppke (der sich mit der Materie ganz gut auskennt, als Vermieter und Mieter).


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung