freundliche Menschen
Hallo Meph,
ernstgemeinte Frage: Worin soll der genaue Vorteil bestehen, dass bei einer bezahlten Immo, die Grundschuld möglichst schnell gelöscht werden soll?
Ist es nicht so, dass, wenn man überraschend Geld bräuchte für eine unerwartete Sanierungsmaßnahme, man relativ leicht ein Darlehen bei der "Grundschuld-Bank" bekäme?
Ach ja, und warum denn? Warum sind die Gläubiger so schlau, dass sie viel lieber ein Darlehen vergeben, wenn bereits eine Grundschuld eingetragen ist und warum sind die Kreditnehmer so doof, das sie ohne Notwendigkeit eine Grundschuld bestehen lassen?
Würde man dies neu beantragen, fallen wieder Kosten an.
Bitte klärt mich mal auf
Von hinten durch die Brust ins Auge.
Wenn es wieder zu einem Lastenausgleich kommen sollte, dann tut sich der Lastenausgleichsforderer sehr viel leichter, wenn bereits eine Grundschuld eingetragen ist.
Natürlich gibt es hier welche, die meinen, der Gesetzgeber sei genau so dumm und unbedarft wie sie selber und er würde den Rechtsstaat nach gusto abschaffen. So wird hier z.B. in regelmäßigen Abständen verkündet, dass der Rechtsstaat abgeschafft worden sei.
Das ist natürlich nichts wie reines Wunschdenken und ansonsten hanebüchener Unsinn.
Mitnichten denkt irgend jemand daran, den Rechtstaat abzuschaffen, weil der Rechtsstaat die einzige Grundlage ist, auf der der Staat Steuern und Abgaben erheben kann. Ohne Rechtsstaat keine Steuern und keine Abgabe wie im Mittelalter.
Wer so nett ist und eine Grundschuld stehen lässt, hat also frundlicherweise ohne Not bereits von sich aus die rechtsstaatlich einwandfreien juristischen Voraussetzungen geschaffen, aus denen er ex nihilo verschuldet werden kann.
Wie sagt der heilige Augustinus? Was wäre der Staat ohne das Recht anderes als eine Bande von Plünderern und Räubern?
Plünderer und Räuber können allerdings nur einmal einziehen.
Gruß Mephistopheles